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Dienstleistungen

Spezialisierte Rechtsberatung

VAT plus GmbH bietet Rechtsberatung in spezifischen Bereichen an.

Je nach den Anforderungen der Kunden können die Dienstleistungen von allgemeinen Informationen, z.B. zur ersten Orientierung, bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen reichen.

Falls erforderlich, arbeiten wir mit anderen Spezialisten zusammen, entweder mit Anwaltskanzleien oder Beratern. Für verwandte Dienstleistungen, die nicht zu unserem Kerngeschäft gehören, wie z.B. Gesellschaftsrecht (inkl. Gründung) oder direkte Steuern, können wir unsere Kunden an unsere bevorzugten Kooperationspartner oder Kontakte verweisen.

Bibliothek
Hafenaktivitäten

Globalisierung / freier Handel

Rechtsansprüche haben selten einen absoluten Status. Dies gilt auch für die Handelsfreiheit im Allgemeinen oder im Rahmen von Handelsabkommen.
Ausländische Unternehmen sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um zu wissen, wo sie stehen.

Zollrecht

Trotz der Tatsache, dass die Schweiz ab 2024 die Zölle für (die meisten) Industriegüter abschafft, funktioniert das Zollrecht als Instrument, das den Zollbehörden die Überwachung und Durchsetzung einer breiten Palette von Vorschriften ermöglicht, auch wenn diese einen anderen Charakter als die Zölle haben.

Ausländische Unternehmen, die an Geschäften mit Waren beteiligt sind, die in die Schweiz eingeführt, aus der Schweiz ausgeführt oder durch die Schweiz durchgeführt werden, sollten sich daher im Voraus über die geltenden Vorschriften und Anforderungen informieren, um Verzögerungen, unnötige Kosten oder Haftungsrisiken zu vermeiden.

MWST Schweiz

Aus Sicht der Geschäftsabläufe sollte die Mehrwertsteuer, sobald sie implementiert ist, eine selbstlaufende Steuerroutine sein.

Allerdings werden gesetzliche Änderungen, Entwicklungen im angewandten Geschäftsmodell, fortschreitende Erkenntnisse oder Streitigkeiten diese Routine beeinflussen und einen sicheren oder möglichen Grund für eine Anpassung oder ein Überdenken darstellen.

Entsprechend reichen die von VAT plus angebotenen Dienstleistungen von der Vorab-/Nachher-Bestimmung der schweizerischen Mehrwertsteuerbehandlung, der Prüfung einzelner oder mehrerer Transaktionen (Vorsteuer~/Umsatzseite) für eine oder mehrere Perioden, der Mehrwertsteuerregistrierung mit oder ohne Zusatzbewilligung(en) bis hin zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten.

Aussenwirtschaftsrecht

Der grenzüberschreitende Handel ist naturgemäß mit Vorschriften verknüpft, die aus verschiedenen Rechtsordnungen stammen und u.a. den Handel mit Waren und Dienstleistungen, den freien Verkehr, die Rechte an geistigem Eigentum, Investitionen, Daten, das öffentliche Auftragswesen oder staatliche Beihilfen regeln. Diese Vorschriften binden nicht nur die am Handel beteiligten Beteiligten, sondern setzen auch Grenzen für die Zuständigkeiten der Staaten.

kann Unternehmen helfen, Regelungen des internationalen Handelsrechts zu identifizieren, die für ihre Handelsgeschäfte mit Bezug zur Schweizer Rechtsordnung relevant sind.

Dokumentation

Kein Unternehmen kann auf ein internes Kontrollsystem für die Einhaltung von Rechtsvorschriften oder Geschäftsprozessen verzichten. Dies gilt auch für Unternehmen, die dem Zollrecht, der Mehrwertsteuer oder dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen.

Je nach Größe des Unternehmens, der Anzahl der beteiligten Abteilungen oder Personen, der Vielfalt und der Komplexität der Transaktionen ist die Notwendigkeit und Nützlichkeit interner Dokumentationen zur Einhaltung von Rechtsvorschriften/Geschäftsprozessen zwingender oder unumgänglich.

VAT plus bietet seinen Kunden Dokumentationsdienstleistungen an, die von der Abbildung von Transaktionen bis zu komplexen Compliance-Handbüchern in verschiedenen Formaten reichen (pdf, epub, html5, app).

Anregungen zum Überlegen

bei Konzentration auf das große Ganze bleiben nicht selten bestimmte Details unbemerkt

Konzept "selbstständige" Arbeiter
Die schweizerischen Regelungen für entsandte Arbeitnehmer beruhen auf Protektionismus. Daher wird die Verwaltungspraxis in Bezug auf den Begriff des "selbständigen Arbeitnehmers" ständig angepasst, um die schweizerischen Normen des Arbeitsrechts durchzusetzen.
Grenzformalitäten
Eine rechtmäßige Überbringung setzt in der Regel voraus, dass Erklärungen abgegeben werden, die als Grundlage für rechtliche Konsequenzen dienen. Es ist ein Mindestmaß an Verständnis dafür erforderlich, welche Informationen oder Dokumente notwendig sind und überprüft werden, und in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen diese angepasst oder ergänzt werden können.
Haftung - Unterlieferanten
Hauptauftragnehmer, die die Leistungen von Subunternehmen in Anspruch nehmen, sollten sich ihrer Mithaftung für die Einhaltung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern durch die Subunternehmen bewusst sein. Daher sollten die Hauptauftragnehmer ihre Verträge an diese Haftung anpassen.
Konzept "Lieferung von Waren"
Was in der Schweiz als Warenlieferung gilt, kann sich von den Umsatzsteuersystemen anderer Länder unterscheiden. Folglich kann auch das, was als Lieferung von Dienstleistungen gilt, von dem in anderen Umsatzsteuersystemen verwendeten Begriff der "Dienstleistung" abweichen. Diese Unterschiede wirken sich auf die schweizerische Mehrwertsteuerpflicht aus.
Technische Normen
Produkte, die in anderen Rechtsordnungen zugelassen sind, erfüllen nicht automatisch die schweizerischen Vorschriften über technische Normen. Darüber hinaus sollten zum Beispiel lokale zusätzliche Anforderungen, Unterschiede bei den Übergangsfristen und unterschiedliche Methoden zur Bewertung technischer Normen berücksichtigt werden.
Reihengeschäft
Reihengeschäfte müssen einzeln betrachtet werden. Ein Unternehmen, das an solchen Transaktionen beteiligt ist, muss sich darüber im Klaren sein, welche Teile der Kette für seine Steuerpflicht oder die seines Vertragspartners relevant sind und welchen Einfluss dies auf seine steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen hat, unabhängig davon, ob die Transaktionen grenzüberschreitend durchgeführt werden oder ausschließlich im Inland stattfinden.
Trennung Material/Arbeit
Ausländische Unternehmen können ihre schweizerische Mehrwertsteuerpflicht nicht dadurch umgehen oder beschränken, dass sie eine Leistung in eine Lieferung von Gegenständen, die vom schweizerischen Kunden importiert werden sollen, und eine separate Installations-/Montageleistung durch oder für Rechnung des Lieferers aufteilen.
Offizielle Schreiben
Korrespondenz mit verwaltungsrechtlichem Charakter, die von schweizerischen Behörden oder mit dem Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften betrauten Stellen direkt an Unternehmen oder Personen im Ausland gesendet wird, stellt in der Regel einen Verstoß gegen das Völkerrecht und das innerstaatliche Recht der beteiligten Unternehmen oder Personen dar.
Vorübergehende Einfuhr - Mietwert
Nach der Wiederausfuhr von vorübergehend eingeführten Geräten oder Maschinen erheben die Schweizer Zollbehörden die Einfuhrmehrwertsteuer auf den sogenannten Mietwert.
Copy-paste
Es ist keine gute Idee, lediglich Transportdokumente aus früheren Transporten zu kopieren und einzufügen. Falsche Transportdokumente führen zu Verzögerungen an der Grenze und Sanktionen.
Treibstoff - Einfuhrbewilligung
Oberhalb einem bestimmten Schwellenwert ist für die Einfuhr von Kraftstoff in Tanks von Maschinen/Fahrzeugen eine Einfuhrlizenz erforderlich, bevor die Maschinen/Fahrzeugen überhaupt verzollt werden können. Dies gilt auch für vorübergehende Einfuhren.
Ausland = Export -oder?
Ob eine Leistung der Schweizer Mehrwertsteuer unterliegt, hängt von mehrwertsteuertechnischen Kriterien ab und nicht vom allgemeinen Sprachgebrauch oder Wunschdenken.