Neue Entwicklungen: Zollrecht / MWST / Aussenwirtschaftsrecht
Rahmen für Protektionismus in Bewegung
Wie jedes andere Land verfolgt auch die Schweiz in ihren Beziehungen zum Ausland eine Wirtschaftspolitik, die in diesem Fall auf die Förderung schweizerischer Interessen ausgerichtet ist. Art, Inhalt, Wirksamkeit und Entwicklung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik müssen im Lichte der Geschichte der Schweiz, ihrer Staats- und Regierungsform sowie der schweizerischen innenpolitischen Verhältnisse verstanden werden.
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder sein möchten, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie aus schweizerischer Sicht Konkurrenten von in der Schweiz ansässigen Unternehmen sind und bleiben werden. Mit anderen Worten, Ausländische Unternehmen werden nicht immer zu 100% gleich behandelt wie in der Schweiz ansässige Unternehmen. Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz geschäftlich tätig werden wollen, tun gut daran, sich zunächst zu fragen, ob sie bereit sind, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, und sollten wissen, welche Beschränkungen eventuell für sie gelten.
Im Einklang mit Völkerrecht und in dessen Grenzen ist die Schweiz berechtigt, die Wirtschaftspolitik gegenüber ihren eigenen ansässigen und ausländischen Unternehmen zu bestimmen, soweit diese dem schweizerischen Recht unterstehen. Wer sich die Mühe macht, bei der Anwendung der gleichen gesetzlichen Bestimmungen die unterschiedliche Behandlung von schweizerischen und ausländischen Unternehmen aufzuspüren, erhält einen Einblick, wo (und wie) die Schweiz in Bezug auf den Protektionismus die Schwerpunkte setzt.
Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind oder tätig werden wollen, müssen die Entwicklung der Vorschriften oder der Rechtsprechung prüfen, um festzustellen, inwieweit sie als ausländisches Unternehmen von diesen Entwicklungen betroffen sind und inwieweit sie möglicherweise anders behandelt werden als ein Unternehmen in einer rein inländischen Situation.