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Neue Entwicklung: Aufgehobene Änderung bezüglich der Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit

Geplanter Verzicht auf die Stellung einer Sicherheit widerrufen

Offenbar um die Schweiz für ausländische Unternehmen attraktiver zu machen, planten die Steuerbehörden, ab 2024 von ausländischen Unternehmen nicht mehr zu verlangen, dass sie bei der Registrierung für die Schweizer Mehrwertsteuer eine Sicherheit stellen. Nachdem die geänderte Politik zunächst umgesetzt worden war, wurde sie jedoch nach einem scheinbar plötzlichen internen Strategiewechsel fast sofort wieder zurückgenommen. Folglich bleibt es vorerst bei der alten Politik, d.h. ausländische Unternehmen, die sich für Zwecke der Schweizer Mehrwertsteuer registrieren lassen, müssen bei den Schweizer Steuerbehörden eine Sicherheit hinterlegen.

Die Aufhebung der geplanten Änderung im Zusammenhang mit der Sicherheitsleistung hat zur Folge, dass die Schweizer Steuerbehörden eine Sicherheit nicht an eine registrierte ausländische steuerpflichtige Person zurückgeben werden, solange die Schweizer Mehrwertsteuernummer aktiv ist.